Geschäfts- und Allg. Reisebedingungen

Reiseveranstalter ist High Life Reisen AG, Flughafenstr. 11, CH 9423 Altenrhein, www.highlifereisen.ch
 

1. Katalog und Preise:

Die auf dieser Webseite angebotenen Reisen und dazugehörigen Beschreibungen sind jeweils für die Dauer des Kataloges gültig.

 

2. Anmeldung:

Die Anmeldung kann telefonisch, schriftlich (per Brief, E-Mail) oder online erfolgen. Grundlage des abzuschliessenden Vertrags sind die Beschreibungen der entsprechenden Leistungen und die Geschäfts- und Allgemeinen Reisebedingungen, die mit jedem Reisevorschlag übermittelt werden. Wir setzen daher bei jeder Buchung voraus, dass Sie sich über die Rechte und Pflichten anhand dieser Geschäfts- und der Allgemeinen Reisebedingungen informiert haben und bestätigen Ihre Buchung umgehend schriftlich per Post oder per E-Mail. Die auf der Website, im Katalog oder in anderen Werbemittel ausgeschriebenen Leistungen sind keine verbindlichen Angebote. Wir behalten uns das Recht vor Ausschreibungen, Preise usw. jederzeit zu ändern. Massgebend sind die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses publizierten Leistungen und Preise. Die geltenden AGB der Fluggesellschaft sind Bestandteil der Reisebuchung, werden von uns bei der Buchung einbezogen und können auf Ihren Wunsch hin jederzeit eingesehen werden.

2.1 Anmeldung für weitere Reisende: Melden Sie als buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so stehen Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für alle Reiseteilnehmer

2.2 Namensangaben: Sie sind verpflichtet, anlässlich der Buchung Ihren Namen und die Namen der Mitreisenden wie in den für die Reise verwendeten Personaldokument (Pass, ID usw.) anzugeben. Stimmen die Namen auf den Reisedokumenten, insbesondere auf dem Flugschein nicht mit den Namen auf dem Personaldokument wortwörtlich überein, kann Ihnen die Reiseleistung, z.B. durch die Fluggesellschaft oder die Einreise ins Destinations- oder Transitland verweigert werden, oder es entstehen Kosten für die Neuausstellung des Tickets usw. In diesem Falle werden nicht bezogene Leistungen nicht rückvergütet.

 

3. Umfang der Leistungen von High Life Reisen AG:

Für den Umfang der Leistungen sind ausschliesslich die Leistungsbeschreibungen im vorliegenden Katalog bzw. unserer Website verbindlich. Kundenwünsche sind, sofern sie nicht ausdrücklich bestätigt werden, unverbindlich und werden von uns an den betreffenden Leistungserbringer weitergeleitet, ohne dass dadurch ein Rechtsanspruch besteht. Die Buchungsstelle ist nicht bevollmächtigt, Ihnen irgendwelche Zusagen zu machen, welche sich nicht aus unserem eigenen Prospekt, unserer Internetseite oder anderen Unterlagen unsererseits ergeben. Werden Ihnen von der Buchungsstelle z.B. hoteleigene Prospekte usw. zur Verfügung gestellt, die nicht von uns herausgegeben worden sind, verpflichten diese Informationen uns nicht. Gleiches gilt für Informationen, die Sie direkt von den Leistungserbringern erhalten oder aus dem Internet, Foren usw. beziehen.

3.1 Namen der ausführenden Fluggesellschaften: Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind wir verpflichtet, Sie über die Namen der ausführenden Fluggesellschaften, sobald diese bestimmt sind, zu informieren. Wir behalten uns das Recht vor, eine namentlich bezeichnete Fluggesellschaft durch eine andere Fluggesellschaft zu ersetzen. In diesem Falle wird Ihnen der Name der neuen Fluggesellschaft baldmöglichst mitgeteilt.

 

4. Preise, Buchungs-, Änderungs- und Umbuchungsgebühren

4.1 Preise: Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus der Preisliste, der Internetausschreibung resp. den weiteren Werbemitteln. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise bezogen auf das Datum des Reisebeginns massgebend.

4.2 Altersbestimmte Preise: Bei Preisen, die vom Alter der jeweiligen Person abhängig sind, z.B. Kinderrabatte, ist das Alter bei Reiseende (Datum) zur Preisbestimmung massgebend. Wir behalten uns das Recht vor, bei falschen Angaben den Reisepreis neu zu berechnen und eine allfällige Differenz in Rechnung zu stellen. Dies auch nach Reiseende.

4.3 Buchungs-, Änderungs- und Umbuchungsgebühren: Für Um- und Nachbuchungen sowie Namensänderungen- bzw. Korrekturen berechnen wir aufgrund des bei uns entstehenden Aufwands 75 EUR/75 CHF pro Person. Eine Umbuchung der Reise (Änderung des Reisedatums oder der Unterkunft) ab 30 Tage vor Reisebeginn wird als Stornierung (Stornokosten) der Reise mit Neubuchung behandelt. Es gelten die unter Punkt 6 angegebenen Stornogebühren plus einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von 50 EUR/50 CHF pro Vorgang. Buchungsgebühr für Fähren 50 EUR/50 CHF pro Buchung. Gebühr für Leeraufenthalte (ab 5 Nächte) 50 EUR/50 CHF pro Person (Kinder unter 2 Jahren gratis).

4.4. Kostenanteile Ihrer Buchungsstelle für Beratung und Reservationen: Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle neben den im Prospekt/Ausschreibung erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservation erheben kann. Ihre Buchungsstelle wird Sie entsprechend informieren.

 

5. Zahlungsbedingungen:

20 % Anzahlung sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung; der Restbetrag ist 20 Tage vor Reiseantritt fällig. Reiseunterlagen (Flugtickets, Hotelgutscheine, Reise-Informationen usw.) werden nach Eingang der vollständigen Zahlung zugesandt.

Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 21 Tage vor Reiseantritt) ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen.

 

6. Rücktritt vom Vertrag (Annullierung) durch den Kunden:

Der Kunde ist gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Die Stornierung (Annullierung) hat unmittelbar zu erfolgen, wobei die Schriftform aus Beweissicherungsgründen empfohlen wird, sie kann auch persönlich oder mittels E-Mail erfolgen. Als Stichtag zur Berechnung der Stornogebühr gilt das Eintreffen Ihrer Mitteilung bei der Buchungsstelle. Beim Eintreffen an Samstagen, Sonntagen und allgemeinen Feiertagen (Kanton St. Gallen) ist der nächste Werktag zur Berechnung der Stornogebühren massgebend. Es gelten folgende Stornogebühren pro Person: bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 %; ab 29. bis 25. Tag vor Reiseantritt 30 %; ab 24. bis 20. Tag vor Reiseantritt 40 %; ab 19. bis 15. Tag vor Reiseantritt 55 %, ab 14. bis 10. Tag vor Reiseantritt 70 %; ab 9. bis 5. Tag vor Reiseantritt 85 %; ab dem 4. Tag vor Reiseantritt und bei No-Show 100 % des Reisepreises. Für die Pauschalreisen von Altenrhein nach Wien gelten 100% Stornokosten ab Zeitpunkt der Buchung. Bei Sonderangeboten, Erlebnisreisen, Pauschalreisen mit Linienflügen (betrifft alle Flüge, die nicht ab Altenrhein durchgeführt werden, wie z.B. Flüge ab Zürich, München, Wien usw.), bei allen Nur-Flug- und Fly&Drive-Angeboten (auch ab Altenrhein) gelten 100% Stornokosten ab Zeitpunkt der Buchung. Für einige Unterkünfte (siehe Preisliste), Leistungsträger und bei Buchung von tagesaktuellen Preisen gelten gesonderte Stornogebühren. Bitte beachten Sie dazu die Informationen auf Ihrer Reisebestätigung oder Rechnung. Wir empfehlen den Abschluss einer Storno- und Reiseversicherung. Im Falle einer Stornierung der Reise, bleibt die Prämie für die Annullierungskostenversicherung geschuldet, resp. wird nicht zurückbezahlt.

 

7. Änderungen der Prospektausschreibungen, Preisänderungen, Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich:

7.1 Änderungen vor Vertragsabschluss: High Life Reisen AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Ausschreibungen auf Internetseiten usw. sowie Preise, vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss.

7.2 Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss: Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss können sich aus folgen Gründen ergeben:

a. der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge): Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten für High Life Reisen AG, beispielsweise aufgrund gestiegener Treibstoffkosten, so hat High Life Reisen AG das Recht, diese Zusatzkosten nach folgender Regelung den Kunden zusätzlich in Rechnung zu stellen: Bei einer Preiserhöhung, welche vom Beförderungsunternehmen dem Reiseveranstalter pro Sitzplatz in Rechnung gestellt wird, kann der Reiseveranstalter diese Zusatzkosten an den Kunden weiterverrechnen. Wird seitens des Beförderungsunternehmens die Preiserhöhung für das gesamte Beförderungsmittel in Rechnung gestellt, so können diese zusätzlichen Kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt und der sich so für den Einzelplatz ergebende Erhöhungsbetrag von den Reisenden verlangt werden.

b. neu eingeführten oder erhöhten Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Sicherheitsgebühren, Einführung oder Erhöhung von Steuern und staatlichen Abgaben, staatlich verfügte Preiserhöhungen usw.). Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben oder Gebühren/Steuern, gegenüber High Life Reisen AG erhöht, so kann der Reisepreis um den sich aus diesen erhöhten Kosten ergebenden Betrag gegenüber dem Kunden erhöht werden.

c. Wechselkursänderungen. Eine Preiserhöhung ist in dem Umfang möglich, wie sich durch die Preisänderung der Leistungsträger die Erhöhung des (entsprechenden) Reisekostenanteils auf den Reisepreis im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auswirkt. Der Reisepreis kann sich in dem Verhältnis erhöhen, in dem sich die jeweilige Kostenposition erhöht, an die die Preiserhöhung geknüpft ist.

High Life Reisen AG wird Sie bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn über eine Preiserhöhung informieren. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt (bezogen auf den Gesamtpreis der Reise pro Person), stehen Ihnen die unter Ziffer 7.4 genannten Rechte zu.

7.3 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn: High Life Reisen AG behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände, behördliche Massnahmen, Streiks usw. es erfordern. High Life Reisen AG bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.

Flugzeitenänderungen bleiben jederzeit vorbehalten, da wir diese von den Flugunternehmen mitgeteilt bekommen. High Life Reisen AG orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

7.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden: Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent bezogen auf den Gesamtpreis der Reise pro Person, so haben Sie folgende Rechte: Sie können die Vertragsänderung annehmen; Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet; oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rückerstattet. Sollte die Ersatzreise teurer sein, ist der ursprünglich vereinbarte Preis zu bezahlen. Lassen Sie uns oder der Buchungsstelle keine Mitteilung nach Buchstabe b. oder c. zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu. Die 5-Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der schweizerischen, österreichischen resp. deutschen Post übergeben.

 

8. Reiseabsage durch High Life Reisen AG

8.1 Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen: High Life Reisen AG ist berechtigt, Ihre Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt High Life Reisen AG Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss 6. und Schadenersatzforderungen.

8.2 Mindestteilnehmerzahl: Für einige von High Life Reisen AG angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen Reiseausschreibung finden. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann High Life Reisen AG die Reise bis spätestens 5 Wochen vor Reisebeginn absagen. In diesem Fall zahlt High Life Reisen AG den bezahlten Reisepreis zurück (Versicherungsprämien werden nicht rückerstattet resp. bleiben geschuldet). Weitergehende Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.

8.3 Unvorhersehbare Ereignisse, Höhere Gewalt, Streiks: Sollten unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse, höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen aller Art oder Streiks die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann High Life Reisen AG die Reise absagen. In diesem Fall zahlen wir den bezahlten Reisepreis zurück (Versicherungsprämien werden nicht rückerstattet resp. bleiben geschuldet). Weitergehende Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.

Bei unserem Entscheid, ob eine Reise durchgeführt werden kann oder nicht, ziehen wir die Empfehlungen des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA), des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie des österreichischen BMEIA bei und prüfen, ob eine konkrete Gefährdung der Reise resp. der Teilnehmer besteht. Im Falle einer konkret bestehenden Gefährdung oder einer zukünftigen möglichen konkreten Gefährdung behalten wir uns das Recht vor, die Reise abzusagen.

 

9. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise:

9.1 High Life Reisen AG ist bemüht die Reise, wie vereinbart, durchzuführen. Gleichwohl kann es zu Leistungs- und Programmänderungen kommen. In diesen Fällen wird Ihnen High Life Reisen AG soweit als möglich eine gleichwertige Lösung anbieten. Sollte die Abhilfe übermässige Kosten oder unverhältnismässigen Aufwand für High LIfe Reisen AG verursachen, darf High LIfe Reisen AG die Abhilfe verweigern. Allfällige Zusatzkosten gehen zulasten des Reisenden.

9.2 Sollten Programm- und Leistungsänderungen oder Leistungsausfälle durch Höhere Gewalt verursacht werden, darf High Life Reisen AG die Abhilfe verweigern. Mögliche Zusatzkosten gehen zulasten des Reisenden.

9.3 Sollte die Leistungs- resp. Programmänderung einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betreffen, vergütet Ihnen High Life Reisen AG den allfälligen objektiven Minderwert zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Leistungen. Vorbehalten die Fälle höherer Gewalt oder wenn die Abhilfe übermässige Kosten oder unverhältnismässigen Aufwand verursachen würde, dann wird ein allfälliger Minderwert nicht vergütet.

 

10. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden, nicht bezogene Leistungen:

Sollten Sie die Reise vorzeitig abbrechen oder bestimmte Leistungen nicht beziehen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement resp. die nicht bezogenen Leistungen nicht rückerstattet werden. Allfällige Kosten, wie z.B. für die Rückreise usw., gehen zu Ihren Lasten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer sogenannten Rückreisekosten-Versicherung, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Näheres erfahren Sie auf Anfrage bei Ihrer Buchungsstelle.

 

11. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben, Rügepflicht, Anmeldung von Ansprüchen

11.1 Rügepflicht: High Life Reisen AG als Veranstalterin ist verpflichtet, die normalerweise übliche, erwartete und unter den landestypischen Spezifika zu erbringende Reiseleistung zur Verfügung zu stellen. Bitte beachten Sie dazu auch unsere Reiseinformationen von A-Z im Katalog. Sollte es bei der Erfüllung unserer Verpflichtungen zu Abweichungen oder allfälligen Unannehmlichkeiten kommen, so sind wir bemüht, diese Angelegenheit bestmöglichst zu bereinigen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den Sie während der Reise feststellen, unverzüglich mündlich oder schriftlich unserer Agentur/ Reiseleitung vor Ort (Kontaktdaten siehe Reiseunterlagen) mitteilen müssen. Sollte die Agentur nicht erreichbar sein wenden Sie sich bitte an High Life Reisen AG direkt (Tel. +41/71/886 60 88 oder +43/5523/649500, info@highlife.at) oder an das Reisebüro, in dem Sie Ihre Reise gebucht haben. In diesem Falle berücksichtigen Sie bitte, dass Ihr Anliegen nur während der Öffnungszeiten bearbeitet werden kann. Die Unterlassung dieser Mitteilung kann unter Umständen zum Wegfall oder Minderung allfälliger Gewährleistungsansprüchen führen. Wird innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der High Life Reisen AG-Reiseleitung, der örtlichen High Life Reisen AG-Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich festhalten. - Diese sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. anzuerkennen.

11.2 Wie Sie Ihre Forderung gegenüber High Life Reisen AG geltend machen

Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen, usw. gegenüber High Life Reisen AG geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Forderung innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich High Life Reisen AG unterbreiten. Ihrer Forderung sind die Bestätigung der gerügten Mängel und allfällige Beweismittel beizulegen. Sofern Sie allfällige Mängel nicht schon während der Reise beanstanden und/oder Ihre Ansprüche nicht unverzüglich nach Reise bei High Life Reisen AG anmelden, kann es sein, dass diese verwirken und Sie Ihrer Rechte verlustig gehen.

Vorbehalten bleibt die Regelung betreffend Fluggepäck (Ziffer 11.3).

11.3 Fluggepäck: Schäden an Fluggepäck oder dessen verzögerte Zustellung ist unverzüglich an Ort und Stelle der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadenanzeige (P.I.R.) anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel jegliche Schadenersatzforderungen ab, wenn keine oder verspätete Schadenanzeige gemacht wird. Werden Gepäckschäden nicht innert 7 Tagen nach Erhalt, Schäden infolge verspäteter Gepäckauslieferung nicht innert 21 Tagen, nachdem das Gepäck zur Verfügung gestellt worden ist, angemeldet, gehen Sie sämtlicher Rechte verlustig. High Life Reisen AG kann sich bezogen auf Fluggepäck auf vorliegende Bestimmungen berufen.

 

12. Haftung von High Life Reisen AG

12.1 Allgemeines: High Life Reisen AG vergütet Ihnen im Rahmen nachstehender Bestimmungen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, Ihres Mehraufwandes, des erlittenen Schadens usw., soweit es der High Life Reisen AG-Reiseleitung, der örtlichen High Life Reisen AG-Vertretung, dem Leistungsträger oder uns nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen. Vorbehalten bleiben Ziffer 9.3 (2. Satz)  und nachfolgende Bestimmungen.

12.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse

12.2.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze:

Enthalten internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze oder nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden, usw. aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung, so haftet High Life Reisen AG nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze.

Internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr).

12.2.2 Haftungsausschlüsse: High Life Reisen AG haftet Ihnen nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise; auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist; auf Höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches High Life Reisen AG, der Vermittler oder der Leistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht, Pflicht zum Ersatz immaterieller Schäden, Frustrationsschäden, Entschädigung für Selbstabhilfe, usw. von High Life Reisen AG ausgeschlossen.

12.2.3 Personenschäden: Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet High Life Reisen AG im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, der anwendbaren internationalen Abkommen, der auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetze und nationalen Gesetze.

12.2.4 Andere Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.): Bei anderen Schäden, d.h. nicht Personenschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von High Life Reisen AG auf maximal den zweifachen Reisepreis/Person je Reisenden beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sowie die anwendbaren internationalen Abkommen, die auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetze und nationalen Gesetze mit tieferen Haftungslimiten oder Haftungsausschlüssen.

12.2.5 Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden: Für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden usw. haftet High Life Reisen AG nicht.

12.2.6 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto-/Videoausrüstung, Handys usw.: Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen, Smartphone, Tablets usw. selbst verantwortlich sind. In den Hotels sind Wertgegenstände, usw. im Safe aufzubewahren. - Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Fahrzeug, usw. oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen Wertgegenständen, Foto- und Videoausrüstung, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Smartphone, Tablets usw. haften wir nicht.

12.2.7 Car-, Zug-, Flug- und Schiffsfahrpläne usw.: Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen, usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.

12.3 Fremdleistungen, Veranstaltungen während der Reise: High Life Reisen AG haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und andere Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Beispiel Ausflüge, Theaterbesuche, Ausstellungen etc.). Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden von Drittunternehmen veranstaltet (Fremdleistungen). High Life Reisen AG ist nicht Ihre Vertragspartei und haftet in keinem Falle. Es handelt sich auch um Fremdleistungen, auch wenn Sie diese bei einem unserer Vertreter vor Ort buchen oder ein High Life Reisen AG-Reiseleiter daran teilnimmt.

12.4 Ausservertragliche und quasi-vertragliche Haftung: Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen und internationalen Abkommen. Bei anderen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis/Person je Reisender beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze, nationale Gesetze oder diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen. Diese Regelung gilt analog für quasi-vertragliche Ansprüche. Die ausservertragliche oder quasi-vertragliche Haftung kann keine weitergehenden Ansprüche als die vertragliche Haftung begründen.

12.5 Verjährung: Sämtliche Forderungen verjähren innert eines Jahres nach vertraglichem Reiseende. Vorbehalten bleiben kürzere Verjährungsfristen in den anwendbaren internationalen Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetzen oder nationalen Gesetzen resp. längere, vertraglich nicht abänderbare Verjährungsfristen.

 

13. Versicherungen:

Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. High Life Reisen AG empfiehlt Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäck-Versicherung, Annullierungskostenversicherung, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung, Extra-Rückreisekosten-Versicherung usw.

 

14. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, Gepäckbestimmungen

14.1 Einreisebestimmungen: Bei der Reiseausschreibung finden Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Schweizer Bürger und Bürger Liechtensteins, Österreichs und Deutschlands. Bürger der Schweiz, Liechtensteins, Österreichs und Deutschlands benötigen für Reisen innerhalb des Schengen Raums einen gültigen Pass oder Personalausweis (Identitätskarte). Bürger anderer Staaten geben bitte Ihre Nationalität bei der Buchung bekannt, damit die Buchungsstelle Sie über die entsprechenden Vorschriften orientieren kann. Dabei geht Ihre Buchungsstelle davon aus, dass keine Besonderheiten wie Doppelbürgerschaft, Staatenlosigkeit usw. vorliegen.

14.2 Schengen Staaten: Wenn Sie als Bürger eines Schengen Staates von einem Schengen Staat in einen anderen Schengen Staat einreisen, werden keine systematischen Kontrollen der Reisepapiere vorgenommen. Gleichwohl müssen Sie sich jederzeit mit den vorgeschriebenen Reisepapieren ausweisen können. Das heisst, Sie haben den vorgeschriebenen Personalausweis jederzeit mit sich zu führen.

14.3 Visa und Reisedokumente: Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, usw., sind Sie selbst dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen oder ändern, gelten die Annullierungsbestimmungen. Visaanträge usw. sind immer vollständig auszufüllen. Die Vor- und Familiennamen sind wie im verwendeten Personalausweis aufgeführt anzugeben.

14.4 Anmeldung bei Behörden

14.4.1 Je nach Reisedestination müssen Sie sich vor Abreise eventuell rechtzeitig bei einer ausländischen Behörde registrieren. Eine Einreise ist nur möglich, wenn Sie die Einreisegenehmigung erhalten haben. Ihre Buchungsstelle weist Sie auf dieses Prozedere hin, doch sind Sie selber für die Anmeldung verantwortlich. Sollte Ihnen oder Mitreisenden die Einreise verweigert oder keine Einreisegenehmigung erteilt werden, können Ihnen die nicht bezogenen Leistungen nicht rückerstattet werden. Solche Reiseanmeldungen können kostenpflichtig sein. Diese Kosten gehen zu Ihren Lasten.

14.4.2 Zudem ist es möglich, dass Sie auf dem Abflugflughafen oder während des Fluges weitere Formulare für die Einreise ins Zielland ausfüllen müssen. Diese werden den zuständigen Behörden übermittelt (z.B. USA: Advance Passenger Information System). Viele Fluggesellschaften haben die entsprechenden Formulare auf ihren Webseiten aufgeschaltet, sodass die Formulare im voraus ausgefüllt werden können. Ihre Buchungsstelle wird Sie orientieren oder Sie finden diese Angaben in den Reiseunterlagen.

14.5 Einhaltung der Einreisebestimmungen: Die Reisenden sind selbst für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente bei sich tragen.

14.6 Einreiseverweigerung: High Life Reisen AG macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. - Gleichfalls weist Sie High Life Reisen AG ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.

14.7 Gepäckbestimmungen: Ihre Buchungsstelle wird Sie über die allgemeinen Gepäckbestimmungen informieren oder Sie finden diese Informationen in den Reiseunterlagen. Einige Fluggesellschaften verlangen für Reisegepäck eine zusätzliche Gebühr, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Auch für Übergepäck, Surfbretter, Golfsäcke, usw. können zusätzliche Kosten anfallen. Unter Umständen werden solche Gepäckstücke nur auf Voranmeldung transportiert. Für diese Anmeldung sind Sie selbst verantwortlich.

 

15. Reisen unter Covid 19 oder einer anderen Pandemie:

Beschränkungen aufgrund der Situation um eine Pandemie wie die Notwendigkeit eines medizinischen Tests, einer Impfung zur Einreise, das Tragen einer Maske, Verschärfungen der Massnahmen im Reiseziel (vor oder während der Reise) oder Quarantäne bei Rückkehr berechtigen nicht zu einem kostenlosen Storno oder einer Preisminderung. Wird die Reise von High Life Reisen AG abgesagt, werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet.

 

16. Sicherstellung der Kundengelder:

High Life Reisen AG ist Teilnehmer des Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Der Garantiefonds der Schweizer Reisebranche garantiert Ihnen die Sicherstellung der im Zusammenhang mit Ihrer gebuchten Pauschalreise einbezahlten Beträge. Detaillierte Angaben finden Sie hier www.garantiefonds.ch

 

17. Ombudsman der Schweizer Reisebranche:

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und High Life Reisen AG oder der Buchungsstelle, bei der Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse des Ombudsmans lautet: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Etzelstrasse 42, Postfach, 8038 Zürich, Tel. 044 485 45 35 / Fax 044 485 45 30, infoombudsman-touristik.ch , www.ombudsman-touristik.ch

 

18. Datenschutz (Zusammenfassung)

18.1 Anwendbares Recht: High Life Reisen AG untersteht dem schweizerischen Datenschutz (Bundesgesetz über den Datenschutz und Ausführungsbestimmungen) und – soweit anwendbar – der (europäischen) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie unter www.highlife.at/datenschutz

Nachfolgend einige zusammenfassende Hinweise.

18.2 Ihre Daten: Ihre Buchungsstelle und wir benötigen von Ihnen und den Mitreisenden verschiedene Daten (wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, gebuchte Leistungen, usw.) zur korrekten Vertragsabwicklung.

18.3 Übermittlung an Leistungsträger und Behörden: Wir werden Ihre Daten, soweit zur Vertragsabwicklung notwendig, an die Leistungserbringer weiterleiten. Diese können sich ausserhalb Europas befinden, wo der Datenschutz u.U. nicht schweizerischem resp. europäischen Standard entspricht. Sowohl wir wie die Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein, Daten von Ihnen an (ausländische) Behörden weiterzuleiten. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschliesslich, Flugreisen in die USA (Advance Passenger Information System (APIS), resp. TSA Secure Flight Programm) oder Ferienwohnungsvermieter und Hoteliers.

18.3 Besonders schützenswerte Personendaten: Je nach gebuchten Leistungen kann es sein, dass wir besonders schützenswerte Personendaten erheben müssen. So kann aufgrund eines Verpflegungswunsches u.U. auf die Religionszugehörigkeit geschlossen werden. Solche Daten werden in der Regel an Leistungserbringer für die korrekte Vertragserfüllung weitergeleitet oder unter Umständen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlichen Anordnungen staatlichen Stellen bekannt gegeben. Indem Sie uns solche Angaben machen, ermächtigen Sie uns ausdrücklich, dass wir diese Informationen gemäss dieser Bestimmung verwenden dürfen.

18.4 Informationen über unsere Angebote/Programme: Wir werden uns erlauben, Sie in Zukunft über unsere Programme und Reisen zu informieren. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, diesen Dienst bei newsletter@highlife.at abzubestellen.

18.5 Durchsetzung von Rechten: Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Daten an Behörden und Dritte zur Durchsetzung unserer berechtigten Interessen weiterzuleiten. Gleiches gilt bei Verdacht auf eine Straftat.

18.6 Fragen zum Datenschutz: Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, Einsicht in die bei uns gespeicherten Daten nehmen oder unseren Informationsdienst abbestellen möchten, wenden Sie sich bitte an datenschutzhighlife.at

 

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

19.1 Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und High Life Reisen AG, Altenrhein ist schweizerisches Recht anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird Altenrhein vereinbart.

19.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

19.3 Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten unter Vorbehalt von vertraglich nicht abänderbaren Bestimmungen in anwendbaren Gesetzen oder internationale Abkommen.

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